| Über allem steht der Gesundheitsschutz!
Die staatlichen Vorgaben sowie die Abstandsregel (mindestens 1,5m), Hygienevorschriften und Maskenpflicht (>AHA-Regel) sind einzuhalten. Grundsätzlich gelten immer die aktuell gültigen staatlichen Verordnungen und Vorgaben.
Wer sich krank fühlt bleibt sicherheitshalber zuhause. Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist das Betreten der von der JFG Rödental genutzten Sportgelände untersagt.
Die Stadt Rödental hat die Nutzung der städtischen Sportanlagen unter Einhaltung der geltenden Auflagen ab Montag, 8. März 2021, gestattet.
Ab 8. März 2021 gilt:
Bei einer Inzidenz von weniger als 50 wird kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien erlaubt.
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam Sport treiben, bei Kindern bis 14 Jahre dürfen es sogar bis zu 20 Personen sein.
Ab 22. März 2021 gilt:
Liegt die Inzidenz seit 14 Tagen unter 50, erlaubt der Freistaat dann auch "kontaktfreien Sport" in der Halle und "Kontaktsport" im Freien.
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt dasselbe - dann müssen die Sportler aber einen negativen Corona-Test vom selben Tag vorlegen können.
Notbremse:
Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.
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